Sie haben sich für einen Interim Manager entschieden. Jetzt schließen wir als Projektträger zwei Verträge, einen mit dem Kunden und einen mit dem Interim Manager.
Im Vertrag mit dem Kunden wird geregelt:
Von Beginn bis Ende des Projektes halten wir Kontakt mit den Parteien und begleiten das Projekt im Rahmen unseres Vertrags-Controlling.